Unsere Aufgabe als Berater sehen wir darüber hinaus in der Steuergestaltung als wesentlichem Tätigkeitsfeld. Die deutsche Steuergesetzgebung ist anerkanntermaßen das komplexeste Gesetzeswerk seiner Art weltweit. Es lässt jedoch vielfältige Möglichkeiten zu, wie Sie Ihre Rechtsverhältnisse und Verträge regeln können. Zu zahlende Steuerbeträge ergeben sich im Allgemeinen als Produkt aus Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz. Folglich zielen Steueroptimierungsstrategien darauf ab, einen dieser Berechnungsfaktoren oder beide im Rahmen der Möglichkeiten der jeweiligen Steuervorschrift zu minimieren. Gänzlich vermeiden können wir Steuern in der Regel nicht. Wir können Ihnen aber helfen, Ihre steuerliche Belastung zu optimieren und zwar bei der:
- Wahl der Unternehmensrechtsform
- Steuergestaltungsberatung bei Unternehmensgründungen
- Mitwirkende Tätigkeiten bei der Anfertigung von Unternehmenskaufverträgen und Gesellschaftsverträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten
Wir konfigurieren mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen.