Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen zum Gegenstand. Die Bewertung erfolgt durch uns unter Berücksichtigung des Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1) in der jeweils aktuellen Fassung. Maßgebend ist hierbei grundsätzlich das Ertragswertverfahren.
Die ertragsorientierten Methoden der Unternehmensbewertung unterstellen, dass sich der reale Unternehmenswert im Wesentlichen aus dem Potenzial eines Unternehmens, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, ergibt. Neben einer detaillierten Analyse der Vergangenheit, stellt diese Bewertungsmethode damit primär auf die Zukunft des Unternehmens und dessen zu erwartender Gesamtprofitabilität ab. Dabei werden sowohl die Chancen und Risiken als auch die Stärken und Schwächen des Unternehmens analysiert und bei der Entwicklung einer Zukunftsprognose berücksichtigt. Dagegen kommt dem Substanzwert bei der Ermittlung des Unternehmenswerts keine eigenständige Bedeutung zu.
Unternehmensbewertungen werden bei vielfältigen Anlässen unternehmerischer Initiativen vorgenommen, wie z.B. bei
- Kauf oder Verkauf von Unternehmen
- Fusionen
- Zuführungen von Eigen- oder Fremdkapital
- Sacheinlagen (einschließlich der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens)
- Börsengängen
- Management Buy Out oder im Rahmen von wertorientierten Managementkonzepten
Unternehmen sind ferner ggf. unter Anwendung spezieller Bewertungsstandards[ regelmäßig für Zwecke der externen Rechnungslegung (z.B. Kaufpreisallokation und Impairmenttests) und aus steuerrechtlichen Gründen (z.B. konzerninterne Umstrukturierung) zu bewerten.
Bewertungen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen ergeben sich insbesondere aus den aktienrechtlichen Regelungen zum Abschluss von Unternehmensverträgen bzw. zur Eingliederung oder zum Squeeze Out (Ermittlung des angemessenen Ausgleichs, der Abfindung in Aktien sowie der Barabfindung). Darüber hinaus sieht z.B. das Umwandlungsgesetz die Ermittlung von Barabfindungen sowie von Umtauschverhältnissen im Zusammenhang mit der Prüfung des Verschmelzungs- bzw. Spaltungsberichts.
Bewertungen auf vertraglicher Grundlage erfolgen insbesondere beim Eintritt und Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft, bei Erbauseinandersetzungen und Erbteilungen sowie bei Abfindungsfällen im Familienrecht.
Wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung und Expertise in der Unternehmensbewertung.